Grenzbebauung Garagen Bayern

 

Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag

  • Bauvorhaben mit geringer Schwierigkeit sind, sofern diese den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, genehmigungsfrei
  • andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren

Anforderungen an Stellplätze

  • Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m
  • Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m
  • Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Garage müssen 3m Zufahrt vorhanden sein, bzw. 2,75m (Abhängig vom Einfahrtswinkel)

Grenzbebauung

  • 8,00m an jeder Grundstücksgrenze
  • Gebäudehöhe (mittlere Höhe) maximal 3,00m
  • bei Garagen bis 50m² sind keine Abstandsflächen notwendig

Notwendige Unterlagen für den Bauantrag

  • amtlicher Bauantrag
  • Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
  • Lageplan
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung
  • Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer, sowie Name und Anschrift)
  • Bebauungsplan
  • Angabe der Nachbarn (Name, Adresse und Flurstück)

LBO Bayern
lboBayern.pdf
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Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren Bauvorhaben greifen.