Grenzbebauung Garagen Brandenburg

Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag

  • Genehmigungsfrei nach §55 BdgBO, bei. . .
  • oberirdischen Garagen mit nicht mehr als einem Geschoss und nicht mehr als 150m² Grundfläche, im Gestaltungsbereich eines Bebauungsplanes nach §30 Abs. 1 / 2 des Baugesetzbuches
  • zu einem Wohngebäude gehördene oberirdische Garage mit insgesamt nicht mehr als 50m² Grundfläche auf dem gleichem Grundstück

Anforderungen an Stellplätze

  • Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m
  • Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m
  • Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Garage müssen 3m Zufahrt vorhanden sein

Grenzbebauung

  • 9,00m an einer Grundstücksgrenze, 15m insgesamt an allen Grenzen
  • Gebäudehöhe (mittlere Höhe) maximal 3,00m
  • bei höheren Garagen muss die Garage 3m von der Grenze entfernt stehen

Notwendige Unterlagen für den Bauantrag

  • amtlicher Bauantrag
  • Flurkarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung
  • Bebauungsplan, wenn vorhanden

LBO Brandenburg
lboBrandenburg.pdf
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Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren Bauvorhaben greifen.