Garagen News

Brennpunkt Fertiggarage – Anforderungen für Fertiggaragen in Mecklenburg Vorpommern

Mecklenburg Vorpommern ist schön. Glücklich kann sich schätzen, wer in diesem schönen Bundesland ein Stückchen Land sein eigen nennen kann, ein bescheidenes Häuschen errichtet und nun noch Platz und Geld für eine eigene Fertiggarage übrig hat. Oft wird dieses Vorhaben in der ersten Planung nach hinten gestellt, da der Bau des Fertighauses im Vordergrund steht. Viele Bauherren stehen nun ohne Architekten vor der großen Aufgabe der Garagenplanung.


Auf die Größe kommt es an – Fertiggaragen über 100 m² unterliegen dem Brandschutzbestimmungen

Das Bundesland Mecklenburg Vorpommern hat in seiner gültigen Fassung der Garagenverordnung genaue Vorgaben zum Brandschutz und zum Brandverhalten der verwendeten Baustoffe gemacht. Um die Ausbreitung von Bränden und Feuer in Fertiggaragen zu verhindern müssen tragende Wandelemente von oberirdischen Fertiggaragen mindestens aus feuerhemmenden oder aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Gleiches gilt für Dächer und Dachkonstruktionen. Verkleidungen und Dämmschichten unter Decken müssen mindestens aus schwer entflammbaren bzw. sogar aus nicht brennbaren Baustoffen sein. Wer nun die Hände über den Kopf verschränkt und sich mit der Planung der Fertiggarage überfordert fühlt, der kann beruhigt werden. Diese Vorgaben gelten ausschließlich für Fertiggaragen mit einer Nutzfläche über 100 m². Fertiggaragen, die kleiner sind werden als s.g. Kleingarage bezeichnet für die eine Ausnahmeregelung gilt.

Fertiggaragen bis 100 m² - keine Vorgaben zum Brandschutz

Wenn Sie in Mecklenburg Vorpommern bauen und Ihre neue Fertiggarage nicht größer als 100 m² werden soll, so erleichtert dies die Planung hinsichtlich Brandschutz und die Planung der Baustoffe sowie dessen Brandverhalten enorm. In der Garagenverordnung wird unter §6 Abs 4.1 eine Ausnahme eingeräumt, dass Fertiggaragen welche als Kleingarage definiert werden können und alleine der Garagennutzung dienen oder als offene Kleingarage definiert werden, keine Vorgaben zum Brandschutz oder Vorgaben zum Brandverhalten der verarbeiteten Baustoffe erfüllen müssen. Für Sie als Bauherr stehen Sie hier nun vor einer riesigen Auswahl an Garagensystemen, da nun fast alle Möglichkeiten eine Garage zu bauen in Betracht gezogen werden können. Ungeachtet dessen sollte das Fertiggaragen System Ihrer Wahl dennoch Ihren persönlichen Qualitätsvorgaben entsprechen. Sofern Sie Ihre Fertiggarage später zweckentfremdet nuten möchten, muss die Garagen Konstruktion die Möglichkeit bieten diese späteren in F30 oder F90 aufzurüsten.

F30 oder F90 – die MULTIBOX Systemgarage können Sie aufrüsten

Sofern Sie Ihre Fertiggarage (Kleingarage) lediglich als „Garage“ nutzen, so muss die Fertiggarage in Mecklenburg Vorpommern keine F30 Klassifizierung aufweisen. Anders ist es, wenn die Fertiggarage einer anderen Nutzung zugeführt wird. In solchen Fällen kann eine Feuerschutzklasse vom Amt gefordert werden. Die Wandkonstruktion der MULTIBOX Systemgarage kann nachträglich in F30 oder F90 aufgerüstet werden, so dass Sie keine baurechtlichen Einschränkungen bei der geplanten Nutzung haben. Unsere Kundenberater helfen gerne weiter.

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