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Brandschutz - Die Gargenverordnung für Hessen ist anzuwenden

Sie möchten in Hessen eine Fertiggarage bauen? Wenn Sie den Bau einer Fertiggarage oder einer Garage in Hessen planen, so haben Sie planerisch schön alle hände voll zu tun. Neben Ihren persönlichen Bedürfnissen muss die Fertiggaragenplanung aber auch den behördlichen Vorgaben entsprechen. Das Bundesland Hessen hat hier alles Vorgaben zum Bau einer Fertiggarage bzw. zum Bau einer Garage in der Garagenverordnung Hessen zusammengefasst. Hier werden unter anderem Definitionen zum Thema Garage, als auch Vorgaben zu Größen und Brandschutz gemacht.


Eine Fertiggarage wird in Kleingaragen, Mittelgaragen und Großgaragen unterschieden.

In der Garagenverordnung Hessen werden Garagen, unter die auch Fertiggaragen fallen, in drei Kategorien unterschieden. Fertiggaragen bzw. Garagen mit einer maximalen Fläche bis 100 m² werden als so genannte Kleingaragen veranlagt. Fertiggaragen bzw. Garagen mit einer Fläche von 100 m² bis maximal 1.000 m² sind Mittelgaragen. Und Fertiggaragen bzw. Garagen ab 1.000 m² werden als Großgaragen definiert. In der Garagenverordnung Hessen werden für Mittel- und Großgaragen sehr strenge Vorgaben zum Baustoff und dessen Brandverhalten, sowie der Feuerwiderstandsklasse, gemacht, weil es sich hier oft um öffentliche zugängliche Parkplatz-Anlagen handelt. Bei Kleingaragen gelten diese Vorgaben in der Regel nicht, da diese meist allein der Garagennutzung dienen.


Brandschutzvorgaben bei Kleingaragen – in Hessen gelten Ausnahmen für Kleingaragen

In der Garagenverordnung Hessen werden unter § 7 Vorgaben zum Brandschutz bzw. zum Baustoff für Kleingaragen, Mittelgaragen und Großgaragen gemacht. In der gültigen Fassung von 1995 wird bei Kleingaragen, also Fertiggaragen bzw. Garagen bis 100 m² Nutzfläche, die Vorgabe gemacht, dass tragende Wände, Decken und Dächer aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen müssen oder feuerhemmend (F30) sein müssen. Gleichzeitig wird im §7 Absatz 5 eine Ausnahme eingeräumt, so dass Kleingaragen auch aus brennbaren Baustoffen bestehen dürfen, sofern diese alleine der Garagennutzung dienen oder „offene Kleingaragen“, also Fertiggaragen oder Garagen ohne verschließbare Öffnung, sind.


Fertiggaragen mit Feuerwiderstandsklasse F30

Selbst wenn Sie die Vorgaben einer F30 oder F90 Feuerwiderstandsklasse erfüllen müssen, so können wir Ihnen mit unserer MULTIBOX Systemgarage, aus guter Erfahrung, eine Fertiggaragen Konstruktion anbieten, dessen Wandkonstruktion Sie unkompliziert zur gewünschten Feuerwiderstandsklasse abändern können. Hierzu ist es lediglich erforderlich den Garagenkorpus mit Feuerschutzplatten, z.B. von Eternit (Eterplan), Fermacell Feuerschutzplatten oder Danogips Feuer- oder Brandplatten einfach bzw. doppelt zu beplanken. Eine Konstruktionszeichnung können Sie bei unseren Kundenberatern bekommen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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