Garagen News
Bremen berücksichtigt Brandschutzvorgaben – Wände zwischen Kleingaragen müssen feuerhemmend sein
Das kleine Stadtstaat Bremen berücksichtigt nun auch für Kleingarage Anforderungen zum Brandschutz in der aktuellen Fassung der Garagenverordnung. Wer in Bremen eine Fertiggarage bauen möchte, der muss nun auch bei Kleingaragen, das sind Fertiggarage mit einer Nutzfläche mit maximal 100 m² Nutzfläche, hinsichtlich Brandschutz einige Punkte beachten.
Keine Feuerwiderstandsklasse für Fertiggaragen in Bremen – Achtung, achten Sie auf Details
In der Garagenverordnung von Bremen gibt es eigentlich keine nennenswerten Vorgaben zum Thema Brandschutz und Brandverhalten für Fertiggaragen dessen Nutzfläche nicht größer als 100 m² beträgt. Im §10 Abs. 1 finden Sie den entsprechenden Passus hierzu. Eine deutliche Einschränkung zum Abs. 1 finden Sie im §10 Abs. 2. Hier werden unmissverständlich Vorgaben zum Brandschutz für Wandelemente zwischen geschlossenen Fertiggaragen (Kleingaragen) gemacht. Steht Ihre neue Fertiggarage beispielsweise neben einen Nachbargebäude oder Ihrem Haus, so muss mindestens die Wand des angrenzenden Gebäudes feuerhemmend sein. Wenn dies nicht der Fall ist, so muss die Wand der Fertiggarage diese Vorgabe erfüllen.
Ein Beispiel – der Standort der Fertiggarage ist maßgeblich entscheidend
Sie haben ein Haus gebaut und planen nun zusätzlich eine Fertiggarage zu errichten. Die Fertiggarage ist ca. 80 m² groß soll direkt neben dem Haus, ohne Abstand zur Hauswand, erstellt werden. Wenn die Außenwand Ihres Hauses mindestens feuerhemmend ist, wovon wir in Deutschland ausgehen können, so muss die Konstruktion der Fertiggarage keine Feuerschutzklasse erfüllen. Es bestehen auch keine Vorgaben zum Brandverhalten der Baustoffe der Fertiggarage. Sie könnten demnach auch eine Holzgarage bauen. Sollte die Außenwand Ihres Hauses jedoch nicht feuerhemmend sein, was in Deutschland ziemlich unwahrscheinlich ist, so gelten die Anforderungen zum Brandschutz, in diesem Fall „feuerhemmend“ für die Wand der Fertiggarage.
Ein Fachmann kann helfen – unsere Fertiggaragen Berater stehen zur Verfügung
Es gibt neben diesen Ausführungen weitere Punkte, die in der Planung zum Bau einer Fertiggarage entscheidend sein können. Es ist generell empfehlenswert einen Fachmann für Ihre Planung zu kontaktieren. Dies sind in der Regel Architekten und Ingenieure, oder auch unser kompetentes Fachpersonal für Garagenplanung.
Seriöse Beratung vom Fachmann
- Technische Beratung vom Fachmann am Telefon oder persönlich im Planungsbüro Hamburg
- Individuelle Objektplannung und Objektkalkulation
- Bauzeichnungen und Plannungsunterlagen
- Techniker-Service vor Ort (objektabhängig)
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