Garagen News
Brandschutz - Die Gargenverordnung für das Saarland ist anzuwenden
Das Saarland hat, wie alle anderen Bundesländer, eine eigene Fassung der Garagenverordnung. Die aktuelle Fassung der Garagenverordnung vom 14. September 2006 definiert umfangreiche Vorgaben zum Brandschutz beim Bau von Fertiggaragen. Wenn Sie im Saarland eine Fertiggarage oder eine Garage bauen möchten, so müssen Sie neben Ihren eigenen Ansprüchen an die Garage auch behördliche Vorgaben zum Brandschutz einhalten.
Im Saarland unterscheidet man Fertiggarage in Kleingaragen, Mittelgaragen und Großgaragen
Im Saarland wird in der Garagenordnung deutlich in Kleingaragen, Mittelgaragen und Großgaragen unterschieden. Kleingaragen haben eine maximale Nutzfläche von 100 m². Wobei Mittelgaragen mit einer Fläche von 100 bis maximal 1000 m² und Großgaragen ab 1000 m² definiert werden. In der gültigen Garagenverordnung Saarland werden für Mittel- und Großgaragen deutliche Vorgaben zum Baustoff und dessen Brandverhalten, sowie der Feuerwiderstandsklasse, gemacht. Bei Kleingaragen tritt jedoch eine Ausnahme in Kraft, die die Planung deutlich erleichtert.
Kleingaragen im Saarlande unterliegen einer Ausnahme
In der Garagenverordnung des Saarlandes wird unter §7 Absatz 5.1 die Gültigkeit von Brandschutz-oder Feuerschutzvorgaben aufgehoben, sofern die geplante Fertiggarage eine Kleingarage mit maximal 100 m² ist und alleine der Garagennutzung dient, oder die geplante Kleingarage als offene Garage, also ohne verschließbares Tor, gebaut wird.
Feuerwiderstandsklasse F30 – kein muss, aber möglich
Für eine Kleingarage im Saarland gilt keine Bestimmung zum Feuerschutz oder zum Brandverhalten. Wenn Sie Ihre Fertiggarage zweckentfremdet Nutzen möchten, so kann auch eine F30 oder F90 Feuerwiderstandsklasse gefordert werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen unsere unserer MULTIBOX Systemgarage. Die Wandelemente dieser Fertiggarage können Sie mit wenig Aufwand zu einer F30 oder sogar F90 Konstruktion umrüsten. Für diesen Umbau empfehlen wir Ihnen die Außenschale sowie die Innenschale mit feuerbeständigen Platten, z.B. von Eternit (Eterplan), Fermacell Feuerschutzplatten oder Danogips Feuer- oder Brandplatten einfach bzw. doppelt zu beplanken. Eine Konstruktionszeichnung können Sie bei unseren Kundenberatern bekommen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Seriöse Beratung vom Fachmann
- Technische Beratung vom Fachmann am Telefon oder persönlich im Planungsbüro Hamburg
- Individuelle Objektplannung und Objektkalkulation
- Bauzeichnungen und Plannungsunterlagen
- Techniker-Service vor Ort (objektabhängig)
- Keine Handelsvertreter oder Druck-Verkäufer
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