Garagen News
Fertiggaragen für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderungen
Unsere Gesellschaft wird immer Älter. Der Demografische Wandel in Deutschland ist bereits jetzt spürbar. Den Anforderungen eine immer älter werdenden Gesellschaft und den geänderten Bedürfnissen immer älter werdenden Verbrauchern muss sich auch ein Architekt bzw. Bauingenieur bei der Planung von Wohnräumen stellen.
Barrierefreie Planung – Fertiggaragen bei der Planung nicht vergessen
Das Stichwort ist hier „barrierefreies Bauen“! Wohnungen, Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser müssen möglichst barrierefrei geplant werden, damit auch mit Eintritt von körperlichen Einschränkungen im Alter oder bedingt durch einen Unfall, der Wohnraum uneingeschränkt weitergenutzt werden kann. Einfamilienhäuser werden in diesen Fällen of als Bungalow errichtet. Die barrierefreie Planung sollte jedoch nicht bei der Wohnungseingangstür aufhören. Da insbesondere eine möglichst unabhängige Mobilität bei Menschen mit Behinderungen wichtig ist, sollte die Planung hinsichtlich Barrierefreiheit auch bei der Planung der Fertiggarage einen kompromisslosen Bestandteil in der Planung ausmachen.
Standard Fertiggaragen – keine Lösung für eine barrierefreie Planung
Wer an Fertiggaragen denkt, hat oft keine realistischen Vorstellungen, welchen Platzbedarf der eigene Führpark in einer Fertiggarage benötigt. Eine klassische Einzelgarage, welche 300 cm breit und 600 cm tief ist, bietet zwar ausreichend Platz für einen klassischen Familienkombi, aber ein und Ausstieg ist nur für zierliche oder schlanke Personen als komfortabel zu bezeichnen. Wer etwas größer oder beleibter daherkommt hat bereits in Deutschlands gängigster Fertiggaragen Größe bereits größere Probleme beim Ein- und Ausstieg. Eine gehbehinderte Person kann die Nutzung dieser Fertiggarage gänzlich ausschließen. Menschen mit körperlichen Einschränkungen sollten daher bei der Garagenplanung einige wichtige Punkte berücksichtigen.
Platzreserve in der Tiefe und in der Breite sind wichtig – Fertiggaragen Größe ermitteln
Die Planung einer Fertiggarage für einen gehbehinderten Menschen, insbesondere einem Rollstuhlfahrer, ist deutlich aufwendiger als der herkömmliche Planungsaufwand. Neben den baurechtlichen Anforderungen und den persönlichen Bedürfnissen zur Fertiggaragen Nutzung sind auch die besonderen Platzverhältnisse zu berücksichtigen. Da die Fertiggarage möglichst uneingeschränkt genutzt werden soll müssen alle Wege mit einem Rollstuhl befahrbar sein. Dies betrifft nicht nur den Ein- uns Ausstiegsbereich in der Fertiggarage, sondern auch alle Verbindungswege, wie z.B. zum Regal oder zur Lagerfläche in der Fertiggarage. Planerisch sollte hier immer soviel Platz angesetzt werden, dass der Rollstuhlfahrer sich in der Fertiggarage bewegen kann, obwohl das Fahrzeug in der Garage eingestellt ist. Bei der Breite sollte daher mindestens eine zusätzlicher Platzbedarf von 120 cm berücksichtigt werden. Wenn der hintere Bereich noch mit einem ca. 60 cm tiefen Kellerregal oder eine ca. 60 cm tiefe Abstellfläche gebaut werden, so sollte zum geplanten Lagerbereich mindestens 100 cm addiert werden, damit der Rollstuhlfahrer sich hier sicher bewegen kann. Sollte es gewünscht sein, dass sich der Rollstuhlfahrer bei beingestelltem Fahrzeug allseitig um das Fahrzeug herum bewegen möchte, so sollte umlaufend zum Stellplatz eine umlaufende Platzreserve von ca. 100 cm planerisch berücksichtigt werden. Steht die Fertiggarage direkt am Wohnhaus, so ist ein barrierefreier, also breiter und stufenloser Durchgang von der Garage in das Haus in der Planung berücksichtigt werden. Eine optimale Einzelgarage für einen Menschen mit Gehbehinderung, z.B. einem Rollstuhlfahrer, ist demnach mindestens 400 cm breit und ca. 700 cm tief. Gerne unterstützen wir Sie in Ihrer Planungsarbeit und erstellen aussagekräftige Bauzeichnungen sowie planungssichere Festpreisangebote für Ihre neue Fertiggarage.
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