Garagen News

Die richtige Pflege und Wartung Ihrer Fertiggarage

Damit Sie an Ihrer Garage lange Freude haben ist eine regelmäßige Pflege und Wartung alle Bauteile zwingend erforderlich. Um Ihre Garantie und Gewährleistungsansprüche zu wahren sind einige Punkte zu berücksichtigen. Generell sind Fertiggarage aus Stahl, Sandwichelementen oder in Holzständerbauweise mit einer sehr geringen Wartung und Pflege anzusetzen. Dennoch gibt es grundlegende Punkte, welche Sie regelmäßig überprüfen bzw. pflegen sollten.

 

Tore, Türen und Torantriebe müssen regelmäßig gewartet werden

Bedingt durch die hohe Beanspruchnung sollten Sie alle beweglichen Teile, insbesondere die Bauteile und Federn sowie Schrauben der Toranlage mindestens einmal im Jahr gründlich gewartet werden. Hierbei muss die Freigängigkeit aller Bauteile geprüft , die Federspannung nachgestellt, alle Schrauben auf Festigkeit geprüft ggf. Angezogen werden. Um Schäden am Tor und einen störungsfreien Lauf zu gewährleisten sollten Sie diese Arbeiten von einem Fachbetrieb, z.B. Fa. Scislo-Montagen, durchführen lassen. Wir empfehlen Ihnen die Rechnung als Wartungsbeleg aufzubewahren.

 

Fassade und Dach sind der Witterung ausgesetzt und können verschleißen

Der Garagenkorpus ist weitestgehend Wartungsfrei. Dennoch sollte Sie diesen mindestens einmal jährlich gründlich besichtigen. Hierbei sollten Sie grobe Verschmutzungen entfernen, ggf. die Fassade komplett waschen insbesondere Grünbelag oder Wasserlaufspuhren enfernen und ggf. durch Witterung oder äußere Einwirkungen entstande Beschädigungen an der Fassade mit Fassadenputzfarbe (auch Dispersionsputz genannt) ausbessern. Je nach Bewitterungs und Nutzung ist der rytmus nach Ihren Ermessen zu wählen. Zur Überprüfung gehört auch die Sichtung der Wartungsfugen in den Bauteilen bzw. zwischen den Wandelementen. Prüfen Sie (ggf. mit Hilfe eines Wasserschlauchs) die Dichtheit. Eine regelmäßige Überprüfung ist in der Regel in 30 Minuten erledigt und verschafft Ihnen die Sicherheit einer langlebigen und wartungsarmen Fertiggarage. Eine Überprüfung ist zudem in Ihrem eigenen Interesse, denn auf Bauteile die der Wartung unterliegen (z.B. Toranlagen) oder durch Witterung abgenutzt bzw. Verschlissen werden (z.B. Wartungsfugen oder Fassadenbeschichtung) besteht kein Gewährleistungsanspruch, insbesondere dann nicht, wenn die Wartung bzw. Pflege ausgeblieben ist. 

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