Grenzbebauung Garagen Niedersachsen
Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag
- Garagen und Carports bis 40m³ nach Festsetzung des Bebauungsplanes sind genehmigungsfrei zu errichten, außerhalb des Bebauungsplanes bis 20m³
- andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren
Anforderungen an Stellplätze
- Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m
- Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m
Grenzbebauung
- 3,00m Abstand zur Grenze einhalten
- auf der Grenze bzw. bis 1,00m davon entfernt darf nur gebaut werden, wenn die Fläche kleiner als 36m² ist, die Länge geringer als 9,00m ist und eine Höhe von 3,00m nicht überstritten wird
- es darf grundsätzlich nur eine Grenze bebaut werden
Notwendige Unterlagen für den Bauantrag
- amtlicher Bauantrag
- Flurkarte 1:500
- Lageplan
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung
LBO Niedersachsen
lboNiedersachsen.pdf
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Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren Bauvorhaben greifen.
Seriöse Beratung vom Fachmann
- Technische Beratung vom Fachmann am Telefon oder persönlich im Planungsbüro Hamburg
- Individuelle Objektplannung und Objektkalkulation
- Bauzeichnungen und Plannungsunterlagen
- Techniker-Service vor Ort (objektabhängig)
- Keine Handelsvertreter oder Druck-Verkäufer
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