Grenzbebauung Garagen Nordrhein-Westfalen
Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag
- im Bereich eines Bebauungsplans darf bis 100m² Grundfläche genehmigungsfrei gebaut werden
- andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren
Anforderungen an Stellplätze
- Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m
- Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m
Grenzbebauung
- 9,00m Grenzbebauung zulässig, wenn die mittlere Höhe kleiner als 3,00m ist und die Abstellkammer (bei Carports) kleiner als 7,5m² ist, maximal dürfen 15,00m bebaut werden
- anderfalls 3,00m Abstand zur Grenze
- in Abstandsflächen von Gebäuden darf gebaut werden, wenn dies 1,00 - 3,00m von der Grenze weg ist
Notwendige Unterlagen für den Bauantrag
- amtlicher Bauantrag
- Flurkarte 1:500
- Lageplan
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung
LBO Nordrhein-Westfalen
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LBO Nordrhein-Westfalen Verwaltungsvorschrift
lboNordrheinWestfalenVerwaltungsvorschrift.pdf
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Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren Bauvorhaben greifen.
Seriöse Beratung vom Fachmann
- Technische Beratung vom Fachmann am Telefon oder persönlich im Planungsbüro Hamburg
- Individuelle Objektplannung und Objektkalkulation
- Bauzeichnungen und Plannungsunterlagen
- Techniker-Service vor Ort (objektabhängig)
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