Grenzbebauung Garagen Nordrhein-Westfalen

 

Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag

  • im Bereich eines Bebauungsplans darf bis 100m² Grundfläche genehmigungsfrei gebaut werden
  • andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren

 

Anforderungen an Stellplätze

  • Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m
  • Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m

 

Grenzbebauung

  • 9,00m Grenzbebauung zulässig, wenn die mittlere Höhe kleiner als 3,00m ist und die Abstellkammer (bei Carports) kleiner als 7,5m² ist, maximal dürfen 15,00m bebaut werden
  • anderfalls 3,00m Abstand zur Grenze
  • in Abstandsflächen von Gebäuden darf gebaut werden, wenn dies 1,00 - 3,00m von der Grenze weg ist

 

Notwendige Unterlagen für den Bauantrag

  • amtlicher Bauantrag
  • Flurkarte 1:500
  • Lageplan
  • Bauzeichnung
  • Baubeschreibung

LBO Nordrhein-Westfalen
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LBO Nordrhein-Westfalen Verwaltungsvorschrift
lboNordrheinWestfalenVerwaltungsvorschrift.pdf
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Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren Bauvorhaben greifen.